Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für Maßnahmen/Seminare und andere Leistungen der Stress-Management-School
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen“
im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG). Alleine im Wege einer einzelvertraglichen zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung der Bestimmungen zulässig.

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich Post oder Fax auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Das Anmeldeformular kann alternativ eingescannt oder abfotografiert und als Emailanhang versendet werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls eine Anmeldebestätigung darstellt. Jegliche Anmeldung zu einem Lehrgang oder einem Seminar bei der Stress-Management-School ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle.

2. Inhalt des Seminars

(1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligenSeminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Die Stress-Management-School ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen oder pädagogischen Gründen ohne Zustimmung des/der Teilnehmer/in abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

3. Rücktritt / Kündigung

Der Rücktritt von einem gebuchten Lehrgang oder einem Seminar muss schriftlich innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen. Diese beträgt 14 Tage nach Eingang der Anmeldebestätigung. Sollte die Teilnahme an einem Seminar nicht möglich sein, kann das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt am selben Seminarort besucht werden, sofern ein ärztliches Attest für eine Erkrankung am Seminartag vorliegt und das Seminar erneut angeboten wird. Alternativ können Sie einen Ersatzteilnehmer stellen.

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Die Seminargebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zu Lehrgangs- oder Seminarbeginn.
(2) Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5% über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden
Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(3) Sämtliche Abschlussdokumente werden erst nach Eingang der vereinbarten Lehrgangs- oder Seminargebühr ausgestellt.

5. Sonstiges

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der
Stress-Management-School, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
(3) Alle ausgegebenen Lehrbriefe und Seminarskripte sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem/der Teilnehmern eines Lehrgangs oder eines Seminares zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich die Stress-Management-School vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung der Stress-Management-School in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, publiziert oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Das während der Fortbildung erworbene Wissen (samt Material) darf nicht verwendet werden, um eine eigene Ausbildung mit gleichen oder ähnlichen Inhalten anzubieten oder zu diesem Zwecke weiterzugeben.
(4) Die der Stress-Management-School übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV verarbeitet.
(5) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Stress-Management-School, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Stress-Management-School gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die Stress-Management-School verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

6. Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Für die Unterbringung und Verpflegung ist jede/r Seminarteilnehmer/in selbst verantwortlich. Wenn Empfehlungen durch die Stress-Management-School ausgesprochen werden, so haftet die Stress-Management-School nicht für etwaige Unstimmigkeiten etc. mit den jeweiligen Vermietern, dem Hotel oder anderer Kost Logis Anbietern.

7. Aufenthalt und Verhalten in Seminarräumen

Die Stress-Management-School haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Seminarräume eingebrachten Sachen oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Stress-Management-School zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die mitgebrachten Sachen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin sind nach Beendigung der Veranstaltung wieder mitzunehmen. Jede/r Seminarteilnehmer/in haftet für alle Schäden oder Verluste am Gebäude und Inventar, die durch ihn entstanden sind. Jede/r Seminarteilnehmer/in hat sich darüber hinaus so zu verhalten, dass weder andere Seminarteilnehmer/innen noch Anwohner Schaden nehmen oder einen Anlass zu einer Beschwerde haben. Gegenseitige Rücksichtnahme steht hierbei an erster Stelle. Dies gilt auch für den Aufenthalt im Freien. Grundsätzlich ist das Rauchen im Mietobjekt und dem dazu gehörigen Treppenhaus verboten. Sowohl im Seminarraum als auch im Freien ist jede/r Teilnehmer/in für sich selbst verantwortlich.

8. Information und Beratung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stress-Management-School.


Christian Mörsch
(Leitung Stress-Management-School)